• Krankentagegeldversicherung

    Krankentagegeld

    Sichern Sie Ihr Einkommen im Krankheitsfall

    Unser Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall bei längerer Krankheit. Ergänzen Sie Ihre GKV mit unseren Krankentagegeld-Tarifen.

Ihr Existenz-Schutz bei längerem Verdienstausfall

Die Dauer einer Krankheit oder die Folgen eines Unfalls sind in der Regel nur schwer planbar. Wer für längere Zeit nicht arbeiten kann, muss dann mit einem mehr oder weniger hohem Verdienstausfall rechnen – ob gesetzlich oder privat versichert, selbstständig oder angestellt. Mit unserer Kranken­tage­geld­versicherung schließen Sie die Einkommenslücke und sichern so Ihre Existenz.

Leistungsumfang:
Das sichert Ihre Krankentagegeld-Versicherung ab

Einkommens­sicherung

  • Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
  • Ausgleich des fehlenden Einkommens
  • ohne steuerliche Abzüge

Individuell und flexibel

  • Passende Lösungen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler
  • Leistungsbeginn frei wählbar
  • Leistungshöhe nach Bedarf

Service-Leistungen

  • Arbeitsunfähigkeit online melden
  • Leistungen für Krankentagegeld digital beantragen

Was kostet die Zusatzversicherung Krankentagegeld?

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Krankentagegeld SKG Krankentagegeld KT
Tarif KT
Krankentagegeld pro Tag/pro Monat
i
€ / € /
Monatlicher Gesamtbeitrag
Leistungsbeginn
i
ab der 7. Woche
Vereinfachte Gesundheitsprüfung
i
ja nein
Beitragserhöhung im Alter
i
ja nein

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Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife. Die stehen als PDFs zum Download zur Verfügung.

Das fragen unsere Kunden zur Krankentagegeld-Versicherung

Wie funktioniert das Krankentagegeld?

Wie funktioniert das Krankentagegeld für Arbeitnehmende?
    • Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt mindestens die ersten sechs Wochen normal weiter.
    • In der Regel bekommen Sie als gesetzlich Versicherter durch Ihre Krankenkasse danach ein Krankengeld von gerade mal 70 % des Bruttogehalts und maximal 90 % des Nettoentgelts. Sind Sie privat versichert, müssen Sie den entsprechenden Verdienstausfall ab dem 43. Tag ohnehin selbst absichern. Für angestellte Arbeitnehmer entsteht dann eine Einkommenslücke.
    • Die Lösung: Ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung, wie zum Beispiel unsere Krankentagegeld-Tarife S-KG oder TA. Arbeitnehmer erhalten die Krankentagegeldleistung unmittelbar nach Abschluss der Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers.
    • Privat Krankenversicherte erhalten das Krankentagegeld nicht automatisch. Doch ein Verdienstausgleich ist unabdingbar, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
    • Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt mindestens die ersten sechs Wochen normal weiter.
    • In der Regel bekommen Sie als gesetzlich Versicherter durch Ihre Krankenkasse danach ein Krankengeld von gerade mal 70 % des Bruttogehalts und maximal 90 % des Nettoentgelts. Sind Sie privat versichert, müssen Sie den entsprechenden Verdienstausfall ab dem 43. Tag ohnehin selbst absichern. Für angestellte Arbeitnehmer entsteht dann eine Einkommenslücke.
    • Die Lösung: Ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung, wie zum Beispiel unsere Krankentagegeld-Tarife S-KG oder TA. Arbeitnehmer erhalten die Krankentagegeldleistung unmittelbar nach Abschluss der Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers.
    • Privat Krankenversicherte erhalten das Krankentagegeld nicht automatisch. Doch ein Verdienstausgleich ist unabdingbar, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
Wie funktioniert Krankentagegeld für Freiberufler und Selbstständige?
    • Wenn Sie freiberuflich arbeiten oder selbstständig sind und ein Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht gegeben ist, ist eine längere Krankheit fast immer mit einem erheblichen Verdienstausfall verbunden. Bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit wird das schnell zur Existenzbedrohung. Denn während ein großer Teil Ihrer Einnahmen wegfällt, müssen laufende Kosten, wie beispielsweise für Miete, private Lebenshaltung und Versicherungen, weiter gezahlt werden.
    • Gesetzlich Krankenversicherte können das Krankengeld bei ihrer Versicherung gegen einen Aufpreis versichern. Doch auch hier entsteht unter Umständen eine Versorgungslücke.
    • Die Lösung: Ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung, wie unsere Krankentagegeld-Tarife TAF für Freiberufler oder TAG für Selbstständige. Alternativ versichern Sie Ihr Krankentagegeld direkt im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Die Höhe sowie den Leistungsbeginn legen Sie selbst fest.
    • Wer privat krankenversichert ist, erhält das Krankentagegeld nicht automatisch. Ein Verdienstausgleich ist allerdings sinnvoll, um die Einkommenslücke zu schließen. Darum sollten Sie eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen. Über die Höhe des Krankentagegelds entscheiden Sie selbst.
    • Wenn Sie freiberuflich arbeiten oder selbstständig sind und ein Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht gegeben ist, ist eine längere Krankheit fast immer mit einem erheblichen Verdienstausfall verbunden. Bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit wird das schnell zur Existenzbedrohung. Denn während ein großer Teil Ihrer Einnahmen wegfällt, müssen laufende Kosten, wie beispielsweise für Miete, private Lebenshaltung und Versicherungen, weiter gezahlt werden.
    • Gesetzlich Krankenversicherte können das Krankengeld bei ihrer Versicherung gegen einen Aufpreis versichern. Doch auch hier entsteht unter Umständen eine Versorgungslücke.
    • Die Lösung: Ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung, wie unsere Krankentagegeld-Tarife TAF für Freiberufler oder TAG für Selbstständige. Alternativ versichern Sie Ihr Krankentagegeld direkt im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Die Höhe sowie den Leistungsbeginn legen Sie selbst fest.
    • Wer privat krankenversichert ist, erhält das Krankentagegeld nicht automatisch. Ein Verdienstausgleich ist allerdings sinnvoll, um die Einkommenslücke zu schließen. Darum sollten Sie eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen. Über die Höhe des Krankentagegelds entscheiden Sie selbst.

Ist eine Krankentagegeld-Versicherung für mich sinnvoll?

Ich beginne demnächst meine Ausbildung. Lohnt sich eine Absicherung für mich?
  • Auf jeden Fall. Auch wenn Ihr Einkommen noch niedrig ist: Gerade dann zählt jeder Euro! Sollten Sie ausfallen, zum Beispiel durch eine Krankheit, zahlt Ihnen Ihr Ausbildungsbetrieb den Lohn zunächst für sechs Wochen. Mit dem Krankentagegeld sichern Sie Ihr Einkommen auch darüber hinaus ab. Schließlich müssen Sie weiterhin laufende Kosten wie die Miete bezahlen können./p>

    Auf jeden Fall. Auch wenn Ihr Einkommen noch niedrig ist: Gerade dann zählt jeder Euro! Sollten Sie ausfallen, zum Beispiel durch eine Krankheit, zahlt Ihnen Ihr Ausbildungsbetrieb den Lohn zunächst für sechs Wochen. Mit dem Krankentagegeld sichern Sie Ihr Einkommen auch darüber hinaus ab. Schließlich müssen Sie weiterhin laufende Kosten wie die Miete bezahlen können./p>

Brauche ich als Beamter auch ein zusätzliches Krankentagegeld?
  • Nein. Als Beamter sind Sie auf den Schutz durch Krankentagegeld nicht angewiesen. Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang. Sie müssen also keinerlei Einkommenseinbußen befürchten, die eine Versicherung für Krankentagegeld erforderlich machen.

    Nein. Als Beamter sind Sie auf den Schutz durch Krankentagegeld nicht angewiesen. Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang. Sie müssen also keinerlei Einkommenseinbußen befürchten, die eine Versicherung für Krankentagegeld erforderlich machen.

Wenn ich heute die Krankentagegeldversicherung abschließe, ab wann kann ich die Leistungen dann in Anspruch nehmen?
  • Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
    • Die besondere Wartezeit für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.
    • Die Wartezeiten entfallen bei Unfall.

    Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
    • Die besondere Wartezeit für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.
    • Die Wartezeiten entfallen bei Unfall.

Kann ich die Krankentagegeld-Versicherung flexibel an meine Bedürfnisse anpassen?

Kann ich mein Krankentagegeld bei niedrigerem Einkommen auch wieder verringern?
  • Ja, in dem Fall können wir Ihr Tagegeld anpassen. Schicken Sie uns hierfür einfach einen Verdienstnachweis über altes und Ihr neues Einkommen.

    Ja, in dem Fall können wir Ihr Tagegeld anpassen. Schicken Sie uns hierfür einfach einen Verdienstnachweis über altes und Ihr neues Einkommen.

Was ist, wenn ich arbeitslos werde?
  • Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung vorübergehend ruhen zu lassen. Sie zahlen dann lediglich einen geringen Beitrag weiter.

    Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung vorübergehend ruhen zu lassen. Sie zahlen dann lediglich einen geringen Beitrag weiter.

Was passiert, wenn ich in Rente gehe?
  • In der Rente ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz nicht mehr nötig. Unser Tarif endet darum mit Rentenbeginn.

    In der Rente ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz nicht mehr nötig. Unser Tarif endet darum mit Rentenbeginn.

Was ist, wenn was passiert?

Was muss ich bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit tun?
  • Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss spätestens bis zum 42. Tag (Karenzzeit) schriftlich oder telefonisch erfolgen.

    Bitte beachten Sie dies unbedingt, da bei späterer Meldung bis zum Tag der Anzeige kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

    Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss spätestens bis zum 42. Tag (Karenzzeit) schriftlich oder telefonisch erfolgen.

    Bitte beachten Sie dies unbedingt, da bei späterer Meldung bis zum Tag der Anzeige kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Und wenn ich wieder arbeitsfähig bin – was dann?
  • Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, bitten wir Sie, uns innerhalb von drei Tagen zu informieren. Der Eintritt der teilweisen oder vollständigen Arbeitsfähigkeit ist auf dem „Antrag auf Krankentagegeld“ von Ihrem Arzt zu bestätigen.

    Wenn Sie innerhalb der tariflichen Karenzzeit (bis zum 42. Tag) arbeitsfähig werden, genügt eine kurze telefonische oder schriftliche Nachricht.

    Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, bitten wir Sie, uns innerhalb von drei Tagen zu informieren. Der Eintritt der teilweisen oder vollständigen Arbeitsfähigkeit ist auf dem „Antrag auf Krankentagegeld“ von Ihrem Arzt zu bestätigen.

    Wenn Sie innerhalb der tariflichen Karenzzeit (bis zum 42. Tag) arbeitsfähig werden, genügt eine kurze telefonische oder schriftliche Nachricht.

Was muss ich beim Ausfüllen des „Antrag auf Krankentagegeld“ beachten?
  • Im „Antrag auf Krankentagegeld“ ist besonders darauf zu achten, dass die prozentuale Angabe Ihrer Arbeitsunfähigkeit vom Arzt angegeben wird.

    Im „Antrag auf Krankentagegeld“ ist besonders darauf zu achten, dass die prozentuale Angabe Ihrer Arbeitsunfähigkeit vom Arzt angegeben wird.

Gibt es eine Leistungshöchstdauer für die Zahlung des Krankentagegeldes?
  • Nein, eine zeitlich festgelegte Höchstdauer für die Zahlung des Krankentagegeldes gibt es nicht.

    Nein, eine zeitlich festgelegte Höchstdauer für die Zahlung des Krankentagegeldes gibt es nicht.

Wie lange wird mir das Krankentagegeld gezahlt?
  • Ihnen wird das Krankentagegeld immer bis zum letzten Tag, an dem Sie beim Arzt waren gezahlt, auch dann, wenn Sie in die Zukunft arbeitsunfähig geschrieben worden sind. Die Daten entnehmen wir aus dem ausgefüllten „Antrag auf Krankentagegeld“.

    Ihnen wird das Krankentagegeld immer bis zum letzten Tag, an dem Sie beim Arzt waren gezahlt, auch dann, wenn Sie in die Zukunft arbeitsunfähig geschrieben worden sind. Die Daten entnehmen wir aus dem ausgefüllten „Antrag auf Krankentagegeld“.

Wie läuft das mit der Auszahlung des Krankentagegeldes?

Wie kann ich meinen Krankenhausaufenthalt abrechnen?
  • Zum einen können Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und erhalten hierfür im Nachgang eine Kostenerstattung. Wichtig ist, dass Sie uns die Rechnung mit der vom Krankenhaus beigefügten Entlassanzeige einreichen. Die Entlassanzeige ist die Grundlage der Rechnungsstellung.

    Zum anderen können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt auch direkt abrechnen. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist, dass das Krankenhaus am sogenannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Card für Privatversicherte im Krankenhaus vor und dieses rechnet direkt mit uns ab.

    Ob Sie zunächst selbst bezahlen oder direkt abrechnen, wichtig ist, dass Ihnen zusätzlich privatärztliche Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Dafür muss mit Ihnen zu Beginn des stationären Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen werden.

    Zum einen können Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und erhalten hierfür im Nachgang eine Kostenerstattung. Wichtig ist, dass Sie uns die Rechnung mit der vom Krankenhaus beigefügten Entlassanzeige einreichen. Die Entlassanzeige ist die Grundlage der Rechnungsstellung.

    Zum anderen können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt auch direkt abrechnen. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist, dass das Krankenhaus am sogenannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Card für Privatversicherte im Krankenhaus vor und dieses rechnet direkt mit uns ab.

    Ob Sie zunächst selbst bezahlen oder direkt abrechnen, wichtig ist, dass Ihnen zusätzlich privatärztliche Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Dafür muss mit Ihnen zu Beginn des stationären Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen werden.

Muss ich das Krankentagegeld versteuern?
  • Nein, das Krankentagegeld unterliegt bei Arbeitnehmern keiner Steuerpflicht.

    Nein, das Krankentagegeld unterliegt bei Arbeitnehmern keiner Steuerpflicht.

Unser Krankenversicherer ist die UKV – Union Krankenversicherung

UKV

UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2
D-66123 Saarbrücken

 

Telefon: +49 681 844-7000
Telefax: +49 681 844-2509

Website: www.ukv.de
E-Mail: service@ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184