• Krankentagegeldversicherung

    Krankentagegeld

    Sichern Sie Ihr Einkommen im Krankheitsfall

    Unser Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall bei längerer Krankheit.
    Ergänzen Sie Ihre GKV mit unseren Krankentagegeld-Tarifen.

Die Dauer einer Krankheit oder ein Unfall lassen sich nicht planen. Sollten Sie tat­säch­lich länger aus­fallen, zahlt Ihr Arbeit­geber Ihnen sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Doch, was passiert danach?

Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse dann nur ein Kranken­geld von ca. 78 Prozent ihres Netto­einkommens. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie den Verdienst­ausfall ab dem 43. Tag selbst absichern.
Und was, wenn Sie selbstständig sind oder frei­beruflich arbeiten und keinen Anspruch auf Lohn­fort­zahlung haben? Mit jedem Krank­heits­tag ent­stehen Ein­kommens­verluste, die bei längerer Arbeits­unfähig­keit schnell zur Existenz­bedrohung werden können. Denn während ein Groß­teil der Ein­nahmen wegbricht, fallen laufende Kosten wie zum Beispiel für Miete, Versicherungen und private Lebens­haltung weiter an.
Damit keine Versorgungslücke entsteht, können Sie sich mit einer privaten Kranken­tage­geld­versicher­ung absichern. Berechnen Sie jetzt Ihren Bedarf an Kranken­tagegeld.

Ihre Vorteile

  • Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit: Gleichen Sie Ihr fehlen­des Ein­kommen aus.
  • Sichern Sie sich ideal ab – egal ob Sie privat oder gesetz­lich versichert sind.
  • Auf Sie zuge­schnitten: Als Frei­berufler und Selbst­ständiger bestimmen Sie selbst, ab wann Sie das Kranken­tage­geld ausge­zahlt bekommen. Als Arbeit­nehmer beginnt die Kranken­tage­geld­leistung mit dem Ende der Lohn­fort­zahlung durch den Arbeit­geber.

So funktioniert's: Krankentagegeld für ...

Arbeitnehmer

  • Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen im Krankheitsfall mindestens die ersten sechs Wochen Ihr Gehalt normal weiter.
  • Anschließend erhalten Sie Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld ist allerdings geringer als das Arbeitseinkommen. Die Lösung: ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch ein Krankentagegeld. Sie benötigen jedoch einen Verdienstausgleich, sobald die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

Selbstständige und Freiberufler

  • Für Selbstständige bedeutet Krankheit in aller Regel einen Verdienstausfall, der bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zur Existenzbedrohung werden kann.
  • Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie die Wahl: Versichern Sie Ihr Krankengeld gegen einen zusätzlichen Beitrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung, auch hier kann eine Versorgungslücke entstehen. Die Lösung: ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung. Oder Sie versichern Ihr Krankentagegeld gleich direkt in der privaten Krankenversicherung. Die Höhe und den Leistungsbeginn bestimmen Sie dann selbst.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie nicht automatisch ein Krankentagegeld. Da Sie jedoch einen Verdienstausgleich benötigen, ist eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung ratsam. Die Höhe des zusätzlichen Krankentagegelds bestimmen Sie selbst.
Wann gelte ich als arbeitsunfähig?
  • Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend oder in keiner Weise (zu 100%) ausüben und auch keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen können.

    Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend oder in keiner Weise (zu 100%) ausüben und auch keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Wie viel Krankengeld bekomme ich?
  • Arbeitgeber leisten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung rund 75% des letzten Nettoeinkommens. Gerade bei längeren, meist auch schweren Krankheiten, kann das zu finanziellen Problemen führen. Diese Versorgungslücke kann durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

    Arbeitgeber leisten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung rund 75% des letzten Nettoeinkommens. Gerade bei längeren, meist auch schweren Krankheiten, kann das zu finanziellen Problemen führen. Diese Versorgungslücke kann durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

Gibt es Wartezeiten oder erhalte ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Drei Monate für allgemeine Leistungen
    • Acht Monate für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung

    Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Drei Monate für allgemeine Leistungen
    • Acht Monate für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung
Brauche ich als Beamter auch ein zusätzliches Krankentagegeld?
  • Nein. Als Beamter sind Sie auf den Schutz durch Krankentagegeld nicht angewiesen. Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang. Sie müssen also keinerlei Einkommenseinbußen befürchten, die eine Versicherung für Krankentagegeld erforderlich machen.

    Nein. Als Beamter sind Sie auf den Schutz durch Krankentagegeld nicht angewiesen. Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang. Sie müssen also keinerlei Einkommenseinbußen befürchten, die eine Versicherung für Krankentagegeld erforderlich machen.