- Warum ist die RiesterRente interessant als private Altersvorsorge?
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- Eine lebenslange, garantierte monatliche Zusatzrente mit maximaler staatlicher Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
- Sicherheit und zusätzliche Renditechancen durch dynamisches Anlagekonzept
- Flexible Einzahlungen durch frei wählbare Beitragshöhen im monatlichen oder jährlichen Rhythmus
- Rentenbeginn zwischen dem 62. und 75. Lebensjahr frei wählbar
- Einmalauszahlung bis zu 30 % des Vertragsguthabens bei Rentenbeginn möglich
- Möglichkeit der Kapitalentnahme Ihres angesparten Guthabens für den Kauf von Wohneigentum während der Beitragsphase
- Vererbbarkeit des Altersvorsorgevermögens an den hinterbliebenen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner
- In der Ansparphase kein Zugriff des Staates auf Ihr Vertragsguthaben bei Hartz IV oder Insolvenz
- Keine Gesundheitsprüfung
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- Wie funktioniert die RiesterRente?
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Ihr Mindesteigenbeitrag
- Der Gesamtbeitrag, also Eigenbeitrag plus Förderung, muss mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres betragen, maximal 2.100 Euro. Dann erfüllen Sie die Voraussetzungen für die volle Förderung.
- Haben Sie kein eigenes Einkommen, müssen Sie lediglich den einheitlichen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro selbst bezahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Dies ist aber nur möglich, wenn Ihr Ehe- oder eingetragene Lebenspartner Anspruch auf die Riester-Rente hat.
Jedem Versicherungsunternehmen, das eine Riester-Rente anbietet, ist eine Anbieternummer zugeordnet. Diese Anbieternummer wird zum Beispiel für die Steuererklärung benötigt. Sie erhalten von uns Anfang März eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge, in der alle benötigten Angaben zu Ihrer Riester-Rente für die Steuererklärung enthalten sind. Die Anbieternummer unseres Produktpartners, der Westfälischen Provinzial lautet: 0204000608
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- Wer erhält die staatliche Riesterförderung?
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- Auszubildende, Arbeitnehmer, Angestellte im Öffentlichen Dienst
- Beamte, Richter und Soldaten
- Versicherungspflichtige Selbstständige
- Landwirte
- Eltern in der Kindererziehungszeit
- Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende („Bufdis“)
- Bezieher von Lohnersatzleistungen
- Empfänger voller Erwerbsunfähigkeitsrenten beziehungsweise Dienstunfähigkeitsrenten
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