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Die RiesterRente - Ihre Vorsorge

Private Altersvorsorge ist wichtiger denn je. Und bei der RiesterRente wird private Vorsorge staatlich gefördert! Das heißt: Ein Teil der Beiträge wird durch Zulagen und Steuervorteile finanziert. Gerade Familien mit Kindern sowie Singles und Doppelverdiener können hier mit wenig Aufwand viel ansparen. Für eine höhere Rendite und eine lebenslange garantierte Rente.

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      • staatlich geförderte Altersvorsorge: Hohe Rendite durch Zulage und Steuervorteile
      • lebenslang: garantierte monatliche Rente
      • kostenlos: Erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn
      • Hartz IV sicher: In der Ansparphase kein Zugriff des Staates auf Ihr Vertragsguthaben bei Hartz IV oder Insolvenz

 

Die Leistungen sind abhängig vom gewählten Versicherungsumfang.

 

  So funktioniert die RiesterRente

Sie verfügen über ein eigenes Einkommen
        • Der Gesamtbeitrag, also Eigenbeitrag plus Förderung, muss mindestens 4% Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres betragen, maximal 2.100 Euro. Dann erfüllen Sie die Voraussetzungen für die volle Förderung.
Sie haben kein eigenes Einkommen
        • Haben Sie kein eigenes Einkommen, müssen Sie lediglich den einheitlichen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro selbst bezahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Dies ist aber nur möglich, wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner Anspruch auf die RiesterRente hat.
So viel Zulage gibt es für die RiesterRente
        • 175 EUR pro Jahr für Singles
        • 350 EUR pro Jahr für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften
        • 300 EUR pro Jahr für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde
        • 185 EUR pro Jahr für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde
        • 200 EUR einmalige zusätzliche Zulage für unter 25-Jährige

    Alleinerziehende und Familien profitieren vor allem durch die Zulage. Gut verdienende Singles oder Doppelverdiener können zusätzlich hohe Steuerersparnisse erzielen, denn die Beiträge plus Zulage für die RiesterRente lassen sich als Sonderausgaben voll von der Steuer absetzen (maximal 2.100 EUR)

Wichtige Fragen und Antworten

Warum ist die RiesterRente interessant als private Altersvorsorge?
      • Eine lebenslange, garantierte monatliche Zusatzrente mit maximaler staatlicher Förderung durch Zulagen und Steuervorteile
      • Sicherheit und zusätzliche Renditechancen durch dynamisches Anlagekonzept
      • Flexible Einzahlungen durch frei wählbare Beitragshöhen im monatlichen oder jährlichen Rhythmus
      • Rentenbeginn zwischen dem 62. und 75. Lebensjahr frei wählbar
      • Einmalauszahlung bis zu 30 % des Vertragsguthabens bei Rentenbeginn möglich
      • Möglichkeit der Kapitalentnahme Ihres angesparten Guthabens für den Kauf von Wohneigentum während der Beitragsphase
      • Vererbbarkeit des Altersvorsorgevermögens an den hinterbliebenen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner
      • In der Ansparphase kein Zugriff des Staates auf Ihr Vertragsguthaben bei Hartz IV oder Insolvenz
      • Keine Gesundheitsprüfung
Wie funktioniert die RiesterRente?
  • Ihr Mindesteigenbeitrag

        • Der Gesamtbeitrag, also Eigenbeitrag plus Förderung, muss mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres betragen, maximal 2.100 Euro. Dann erfüllen Sie die Voraussetzungen für die volle Förderung.
        • Haben Sie kein eigenes Einkommen, müssen Sie lediglich den einheitlichen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro selbst bezahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Dies ist aber nur möglich, wenn Ihr Ehe- oder eingetragene Lebenspartner Anspruch auf die Riester-Rente hat.

    Jedem Versicherungsunternehmen, das eine Riester-Rente anbietet, ist eine Anbieternummer zugeordnet. Diese Anbieternummer wird zum Beispiel für die Steuererklärung benötigt. Sie erhalten von uns Anfang März eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge, in der alle benötigten Angaben zu Ihrer Riester-Rente für die Steuererklärung enthalten sind. Die Anbieternummer unseres Produktpartners, der Westfälischen Provinzial lautet: 0204000608

Wer erhält die staatliche Riesterförderung?
      • Auszubildende, Arbeitnehmer, Angestellte im Öffentlichen Dienst
      • Beamte, Richter und Soldaten
      • Versicherungspflichtige Selbstständige
      • Landwirte
      • Eltern in der Kindererziehungszeit
      • Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende („Bufdis“)
      • Bezieher von Lohnersatzleistungen
      • Empfänger voller Erwerbsunfähigkeitsrenten beziehungsweise Dienstunfähigkeitsrenten

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