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  Die Glasversicherung

„Scherben bringen Glück“ – heißt es im Volksmund. Aber ganz ehrlich, richtig glücklich ist wohl niemand, wenn das Glas der Duschkabine oder die Glasplatte des Tisches in tausend Scherben zerspringen. Und teuer kann der Ersatz ebenfalls werden. Was hilft? Die Glasbruchversicherung der Lippischen.

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      • versichert Schäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung
      • auch Eigenschäden gelten versichert
      • inkl. Glaskeramikkochflächen
      • die perfekte Ergänzung zur Hausratversicherung

Die Leistungen sind abhängig vom gewählten Versicherungsumfang.

Informationsblatt

Kundeninformation

Sie möchten Ihre Familie, sich und Ihr Hab und Gut umfassend absichern? Kombinieren Sie die Glasversicherung mit unserer Hausrat-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung  zur Lippischen Familienversicherung. Profitieren Sie beim Preis vom starken Kombivorteil und dem „Rund-um-gut-geschützt“ Gefühl mit der Familienversicherung der Lippischen.

Wichtige Fragen und Antworten

Warum ist die Glasversicherung wichtig?
  • Die Glasversicherung deckt Bruchschäden an Ihrer Gebäude- und Mobiliarverglasung ab. Und das auch dann, wenn keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. So z.B. wenn Sie den Schaden an Ihrem eigenen Glastisch selbst verursacht haben oder aber die Fensterscheibe nicht durch Sturm sondern lediglich wegen Durchzugs bricht.

Was ist in der Glasversicherung versichert?
      • Glas-Keramik-Kochflächen
      • Duschkabinen aus Glas
      • Abdeckungen von Sonnenkollektoren
      • Glasbausteine und Profilgläser
      • Scheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Glasscheiben bzw. Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten

  Maßgebend für den Versicherungsschutz und die daraus resultierenden Entschädigungen im Leistungsfall sind  immer die dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

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