Allgemeine Leistungen im Vermieter-Rechtsschutz
- Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen als Vermieter, Eigentümer oder Verpächter
- telefonische Erstberatung*
- Forderungsservice
- Mediation
Wer oder was ist versichert?
- Versicherungsnehmer (Vermieter/Eigentümer/Verpächter)
- Das jeweils im Versicherungsschein genannte, vermietete oder verpachtete Objekt
Was leistet unser Vermieter-Rechtsschutz?
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Beispiel: Ihr Mieter zahlt seit Monaten die Miete nicht. Trotz fristloser Kündigung will er die Wohnung nicht verlassen. Sie möchten die Miete einklagen und die Räumung durchsetzen.
Beispiel: Ihr Mieter zahlt seit Monaten die Miete nicht. Trotz fristloser Kündigung will er die Wohnung nicht verlassen. Sie möchten die Miete einklagen und die Räumung durchsetzen.
Beispiel: Ihr Mieter kündigt fristlos wegen Mängeln (Schimmelpilz, Feuchtigkeit). Er macht zusätzliche Kosten wegen eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit geltend. Sie möchten sich wehren.
Beispiel: Bei der letzten Eigentümerversammlung wurden umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen beschlossen, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Sie möchten den Beschluss anfechten.
Steuer-Rechtsschutz
Beispiel: Im Rahmen einer Folgeerschließung werden neue Laternen aufgestellt. Sie sollen als Anlieger 8.000 € zahlen. Hiergegen wollen Sie sich wehren.
Beispiel: Im Rahmen einer Folgeerschließung werden neue Laternen aufgestellt. Sie sollen als Anlieger 8.000 € zahlen. Hiergegen wollen Sie sich wehren.
Daten-Rechtsschutz
Beispiel: Ihr Mieter klagt gegen Sie wegen seines Auskunftsrechts wegen der bezüglich seiner Person erhobenen Daten. Sie sind der Auffassung, ihm bereits alle Daten zur Verfügung gestellt zu haben.
Beispiel: Ihr Mieter klagt gegen Sie wegen seines Auskunftsrechts wegen der bezüglich seiner Person erhobenen Daten. Sie sind der Auffassung, ihm bereits alle Daten zur Verfügung gestellt zu haben.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beispiel: Die Behörde wirft Ihnen vor, die Vermieterbescheinigung nicht richtig und fristgerecht ausgestellt zu haben und erlässt einen Bußgeldbescheid. Dagegen möchten Sie sich verteidigen.
Beispiel: Die Behörde wirft Ihnen vor, die Vermieterbescheinigung nicht richtig und fristgerecht ausgestellt zu haben und erlässt einen Bußgeldbescheid. Dagegen möchten Sie sich verteidigen.
Straf-Rechtsschutz
Beispiel: Vom Dach Ihres vermieteten Wohnhauses fallen bei einem starken Wind Dachziegel herunter und verletzen dabei einen Passanten. Dieser erstattet Strafanzeige mit dem Vorwurf, Sie hätten das Dach nicht regelmäßig gewartet. Die Staatsanwaltschaft leitet gegen Sie ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.
Beispiel: Vom Dach Ihres vermieteten Wohnhauses fallen bei einem starken Wind Dachziegel herunter und verletzen dabei einen Passanten. Dieser erstattet Strafanzeige mit dem Vorwurf, Sie hätten das Dach nicht regelmäßig gewartet. Die Staatsanwaltschaft leitet gegen Sie ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.
Was wird gezahlt?
Unser Vermieter-Rechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme für:
- Anwälte
- Gerichte
- Sachverständige
- Zeugen
- Reisekosten
- Dolmetscher im Ausland
Falls erforderlich, übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite.
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. - Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung**– auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig! - Anwaltsempfehlung
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe. - Mediation
Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung! - Forderungsservice
Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermittelt MEINRECHT auf Wunsch einen renommierten Forderungsservice. Dieser ist im Arbeitgeber-Rechtsschutz enthalten.
Ihr Extra: SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie
Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung um 150 €!
Sollten Sie mit unserer Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall tragen wir einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.