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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Kollegen besprechen Akten

Warum benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Einige berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten bergen ein besonderes Risiko, Vermögensschäden zu verursachen und dafür von Dritten in Anspruch genommen zu werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Beratungen, Begutachtungen oder sonstige Dienstleistungen mit regelmäßig unmittelbarem Bezug zu fremdem Vermögen (z.B. Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes, Steuerberaters, Unternehmensberaters, Gutachters, Anlageberaters, Hausverwalters, Immobilienmaklers, Versicherungsvermittlers).

Die wichtigsten Informationen zur Vermögensschadenhaftpflicht

Gegenstand und Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Versicherungsschutz besteht für den Fall,  dass der Versicherungsnehmer wegen eines bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit - von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat – begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.
    Versicherungsfall ist der (schadenursächliche) Verstoß, nicht das Schadenereignis oder die Inanspruchnahme.
    Als (echte) Vermögenschäden im o.g. Sinne gelten nur Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
    Typisch für die Haftpflichtversicherung beinhaltet die Leistungspflicht des Versicherers folgendes:
     
    • Prüfung der Haftpflichtfrage
    • Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen
    • Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen
    Bei gewissen Risikoarten (z.B. Vereine, Stiftungen, Verbände) wird auch Versicherungsschutz für Eigenschäden geboten.
Versicherte Sachverhalte/ Beispiele
  • Beispiele:

    • unrichtige Rechtsauskunft
    • unrichtige Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels
    • Frist- und Terminversäumnisse
    • Verjährenlassen von Forderungen
    • Doppelbuchungen oder Fehlüberweisungen
    • Falschberatung in Steuerangelegenheiten
    • unrichtiges Gutachten
    • unrichtige Beratung zu Unternehmensprozessen, Personalmanagement, Kostenplanung etc.
    • mangelhafte Aufklärung beim Immobilienkauf
    • Fehlinvestitionen für verwaltete Immobilien
    • unterlassene oder mangelhafte Kontrolle des Hausverwalters durch Verwaltungsbeirat einer WEG
    • fehlerhafte Spendenquittung (nur privatrechtliche Ansprüche)
Die Berufshaftpflichtversicherung ist besonders wichtig für folgende Berufsgruppen
  • Beispiele:

    • Ärzte
    • Architekten
    • Finanzberater
    • Ingenieure
    • Journalisten
    • Künstler
    • Lehrer
    • Notare
    • Rechtsanwälte
    • Steuerberater
    • Unternehmensberater
    • Wirtschaftsprüfer