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Firmen-Rechtsschutz
Wozu braucht man als Unternehmer eine Rechtsschutzversicherung?
Ihr Rundum-Schutz für Firmen
Als Unternehmer oder Unternehmerin ist man mit mehr Rechtsstreitigkeiten konfrontiert als Angestellte. Über 5 Millionen Strafverfahren und rund 2,5 Millionen Zivilklagen finden in Deutschland jährlich statt. Etwa 500.000 Prozesse landen dabei vor dem Arbeitsgericht. Minimieren Sie das Kostenrisiko eines Rechtsstreits mit Ihrem Firmen-Rechtsschutz.
Mit Ihrem Rundum-Schutz für Firmen stehen Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite! Der Rundum-Schutz für Firmen enthält einen Arbeitgeber-, Verkehrs-, Gewerberaum- sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz. Außerdem ist der umfangreiche Privat-Rechtsschutz für Sie, Ihre*n Lebenspartner*in und Ihre mitversicherten Kinder bereits enthalten!
Für Sie versichert
- Arbeitgeber-Rechtsschutz:Betriebsbedingte Kündigungen, Arbeitsunfälle oder Ärger mit den Behörden: Mit Ihrem Arbeitgeber-Rechtsschutz können Sie sich als Unternehmer oder Unternehmerin entspannt zurücklehnen.
- Verkehrs-Rechtsschutz: Je größer der Fuhrpark, desto höher das Risiko. Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen schützt Sie bei Problemen mit Kauf, Leasing- oder Reparaturverträgen sowie bei Streitfällen im Straßenverkehr.
- Gewerberaum-Rechtsschutz: Ungerechtfertigte Nebenkosten, falsch berechnete Grundsteuer oder Ärger mit der Nachbarschaft: Ihr Gewerberaum-Rechtsschutz sichert diese Risiken ab!
- Spezial-Straf-Rechtsschutz: Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung oder Umweltdelikt: Ein unberechtigter Vorwurf reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz hält Ihnen den Rücken frei!
Beispiele für Ihren Rundum-Schutz für Firmen
Ihr Rundum-Schutz für Firmen schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Die Leistungen einer Mitarbeiterin von Ihnen sind nicht mehr zufriedenstellend. Es kommt wiederholt zu Kundenbeschwerden. Sie kündigen der Mitarbeiterin daher. Diese geht mittels einer Kündigungsschutzklage vor Gericht gegen Sie vor.
- Das Finanzamt erkennt die Spesenabrechnungen nicht an. Zudem sei die Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer nicht korrekt veranlagt. Sie klagen vor dem Finanzgericht.
- Ihr Mitarbeiter wird bei einem Unfall mit Ihrem Lkw schwer verletzt. Die gegnerische Partei bestreitet die Schuld. Sie wollen Schadenersatz für den zerstörten Lkw, und Ihr Fahrer möchte Schmerzensgeld geltend machen.
- Sie sollen mit dem Firmentransporter beim Rangieren ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Es wird wegen Unfallflucht ermittelt. Hiergegen möchten Sie sich wehren.
- Sie werden von Ihrer Vermieterin mit Nebenkosten belastet, die der Höhe nach unberechtigt sind. Sie möchten die Forderung abwehren.
- Ihnen wird vorgeworfen, durch Ausübung Ihrer Tätigkeiten die Nachtruhe der anwohnenden Personen gestört zu haben. Sie wehren sich gegen diesen Vorwurf.
- Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Sie möchten sich gegen den Vorwurf wehren.
- Sie werden der Beschäftigung von Schwarzarbeiter bezichtigt und möchten sich gegen diesen Vorwurf wehren.
Versicherte Personen
Versichert sind Sie als Inhaber*in bzw. Mitinhaber*in sowie Ihre Mitarbeitenden bei ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen.
Was zahlt Ihr Rundum-Schutz für Firmen?
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.
Ihr Vertrags-Rechtsschutz als Ergänzung
Ergänzend zu Ihrem Firmen-Rechtsschutz bieten wir Ihnen einen Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte¹ und einen Firmenvertrags-Rechtsschutz¹ an.
Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte schützt Sie vor Streitigkeiten, die nicht Ihr Kerngeschäft betreffen, aber dennoch Auswirkungen auf Ihren Geschäftsbetrieb haben.
Beispiele:
- Ihre Telefonanlage fällt aus. Sie möchten gegen das Telekommunikationsunternehmen Ansprüche durchsetzen.
- Die neu angeschaffte Maschine für Ihre Werkstatt ist defekt, der Händler verweigert jedoch die Rücknahme.
Der Firmenvertrags-Rechtsschutz umfasst den Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte sowie den Firmenvertrags-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Kund*innen, Lieferant*innen und Dienstleistungsunternehmen.
Beispiele:
- Ihre Lieferantin oder Ihr Lieferant verweigert den Austausch einer neuen, aber defekten Ware.
- Ihre Kundin oder Ihr Kunde möchte wegen eines angeblichen Mangels eine Rechnung nicht begleichen.
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise. - Telefonische Rechtsberatung
Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung² in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung. - Kanzlei-Empfehlung
Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.³ - Mediation
Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung. - Forderungsservice
Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermittelt MEINRECHT auf Wunsch einen renommierten Forderungsservice. Dieser ist im Arbeitgeber-Rechtsschutz enthalten.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Nur in Kombination mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz möglich. Gilt für die gerichtliche Interessenwahrnehmung.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
³ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
³ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.