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Die Umweltschadenversicherung

Feuerwehr bespricht Einsatz

Schützen Sie Ihren Betrieb gegen die Folgen eines Umweltschadens

Lagern Sie umweltgefährdende Stoffe, sind Sie besonderen Risiken ausgesetzt. Das gilt auch, wenn Sie solche (fremden) Anlagen planen, herstellen, montieren oder warten.

Aber auch darüber hinaus können durch Ihre betrieblichen Tätigkeiten Schäden durch eine Umwelteinwirkung (z.B. durch Gas- oder Rußbildung bei einem verursachten Brand) entstehen.

Die wichtigsten Informationen zur Umweltschadenversicherung

Allgemeine Informationen zur Umweltversicherung
  • Die Umweltversicherung umfasst die Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkungen (sog. Umwelthaftpflichtversicherung) sowie die Sanierungspflichten nach dem Umweltschadensgesetz (sog. Umweltschadensversicherung).
    Bestimmte Risiken, wie z.B. Umweltrisiken aus Ihren Produkten, sind regelmäßig Bestandteil der sog. Umwelt-Basisversicherung im Rahmen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
    Bei anderen Risiken – z.B. bei der Lagerung von umweltgefährlichen Stoffen in größeren Mengen- muss die Umweltversicherung als separater Vertrag zusätzlich zur Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden.
    Als Inhaber bestimmter Anlagen sind Sie nach dem Gesetz zum Schadenersatz auch ohne Verschulden verpflichtet, wenn durch Umweltwirkungen ihrer Anlagen andere zu Schaden kommen. Ein Haftpflichtschaden bedeutet für Sie einen Vermögensverlust und kann sogar existenzbedrohend sein. Sie möchten sich und Ihren Betrieb daher vor den finanziellen Folgen schützen.
Was ist in der Umweltversicherung versichert?
  • Versichert sind:
     
    • Personen- und Sachschäden, die durch Umwelteinwirkungen des Betriebs der versicherten Risiken verursacht wurden
    • Sanierungspflichten nach dem „Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden“
Was ist in der Umweltversicherung nicht versichert?
  • Nicht versichert sind u. a.:
     
    • Vorsätzlich begangene Handlungen
    • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen
    • Schäden durch private Tätigkeiten
    • Schäden durch die bestimmungsgemäße Verwendung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz- und Düngemitteln
Was leistet die Umweltversicherung?
    • Prüfung der Haftpflichtfrage bzw. der Sanierungspflicht
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    • Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen bzw. Kosten für Sanierungen