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Die gewerbliche Bauherrenhaftpflicht

Bauleiter an Laptop auf Baustelle

Warum benötigen Sie als Bauherr eine Haftpflichtversicherung?

  • Bauarbeiten bringen immer erhebliche Risiken für Ihre Umgebung (Nachbargrundstücke, Umwelt), Passanten und die beteiligten Personen mit sich.
  • Als Bauherr haften Sie gesetzlich für die Einhaltung von Verkehrssicherungs- und Überwachungspflichten. Das gilt auch, wenn Sie Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben.
  • Auch wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflichten (z.B. Absperrung, Beleuchtung der Baustelle) an den Bauunternehmer delegiert haben, haften Sir auch weiterhin für die Überwachung des Bauunternehmers, so dass auch in diesen Fällen Haftpflichtansprüche gegen Sie erhoben werden können.

Die wichtigsten Informationen zur Bauherrenhaftpflicht

Für wen eignet sich eine gewerbliche Bauherrenhaftpflichtversicherung?
  • Für Bauherren von Bauvorhaben, die überwiegend gewerblich genutzt werden, die die Bauleistungen an Dritte vergeben.
    Aber auch die Übernahme von Planung und Bauleitung durch den Bauherrn selbst sowie die Erbringung von Eigenleistungen am Bau können mitversichert werden.
Vorteile der gewerblichen Bauherrenhaftpflichtversicherung
    • Umfangreicher Versicherungsschutz für Sie als Bauherr gegen Haftpflichtansprüche geschädigter Dritter, wenn z.B. Ihre Kunden durch herabfallendes Baumaterial verletzt werden oder Kinder in eine nicht ausreichend gesicherte Baugrube stürzen. Neben der Prüfung der Haftpflichtfrage und der Entschädigungsleistung wehren wir für Sie unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzansprüche ab.
    • Darüber hinaus kann der Beitrag als feststehende Größe in Ihre Kalkulation eingehen. Für Sie entfallen dadurch Rückstellungen für Schadenersatzforderungen.
Leistungen der gewerblichen Bauherrenhaftpflichtversicherung
    • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr. Falls Sie es wünschen auch auf die Ausführung von Bauarbeiten in eigener Regie.
    • Versichert sind die Folgen von Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden.
    • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück bzw. das zu errichtende Gebäude.
    • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die während der gesamten Bauzeit eintretenden Schadenfälle und endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens jedoch 2 Jahre nach dem Versicherungsbeginn.