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Die Managerhaftpflichtversicherung

Manager vor Laptop mit Smartphone

Warum benötigen Sie als Manager eine Haftpflichtversicherung?

Die Tätigkeit als Leiter eines Unternehmens bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung. Es gilt diverse rechtliche Pflichten zu beachten. Im Falle von Schäden aufgrund der Verletzung Ihrer Pflichten - sei es im Rahmen der Leitungs- oder Kontrollfunktion - droht die persönliche Haftung mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Die wichtigsten Informationen zur Managerhaftpflicht

Versicherungsnehmer und versicherter Personenkreis
  • Versicherungsnehmer und somit auch Beitragsschuldner ist zwar das Unternehmen, Versicherungsschutz wird jedoch allein dem Kreis der versicherten Personen, den Mitgliedern von Leitungs- und Kontrollorganen (z.B. Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung und/ oder Aufsichtsrat) sowie teilweise auch leitenden Angestellten, gewährt. Als Versicherungsnehmer kommen neben als Kapitalgesellschaften organisierten Unternehmen (insbesondere AG und GmbH) auch Genossenschaften, Vereine und Stiftungen in Betracht.

Leistungen
  • Die D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung und keine Kasko- oder Eigenschadenversicherung. Gegenstand der Versicherung ist daher die Gewährung von Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer bei Ausübung der Tätigkeit für den Versicherungsnehmer oder für ein mitversichertes Tochterunternehmen begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden von Dritten oder vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen wird.
    Wie bei jeder Haftpflichtversicherung beinhaltet die Leistungspflicht des Versicherers bei Vorliegen eines Versicherungsfalls folgendes:
     
    • Prüfung der Haftpflichtfrage
    • Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen
    • Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen
Beispiele
  • Beschaffung:

    • Erwerb einer ungeeigneten EDV-Anlage
    • Auswahl eines insolventen Lieferanten, dessen mangelnde Leistungsfähigkeit absehbar war

    Produktion:

    • Unterlassene oder unzureichende Marktanalysen
    • Entscheidung für eine ungeeignete Produktionsanlage
    • Aufbau überhöhter Produktionskapazitäten

    Absatz:

    • Warenverkauf auf Kredit an Unternehmen mit unzureichender Bonität
    • Verluste durch fehlerhafte Angebotskalkulation
    • Lückenhafte Rückrufaktion
    • Werbeaktion verstößt gegen Wettbewerbsrecht

    Finanz- und Rechnungswesen:

    • Fehlerhafte Kredit- und Finanzierungspolitik
    • Verjährung von Forderungen
    • Fehlerhafte Rechnungsprüfung

    Planung und Organisation:

    • Firmenakquisition zu ungünstigen Konditionen
    • Outsourcing führt zu steuerlicher Mehrbelastung

    Personalwesen:

    • Formfehler bei Kündigungen
    • Fehlende oder unzureichende Kontrollsysteme ermöglichen Veruntreuungen durch Mitarbeiter oder Dritte