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Kundin der Lippischen steht mit ihrem versicherten Pferd im See.

Pferdehalter-­Haftpflicht­versicherung

Damit Sie Ihr Hobby unbeschwert genießen können

Jetzt beraten lassen

Deshalb benötigen Sie eine Pferdehalter-­Haftpflicht­versicherung

Pferde sind große und oft unberechenbare Tiere, die in alltäglichen Situationen – ob beim Ausreiten, auf der Weide oder im Straßenverkehr – Schäden anrichten können. Die Pferdehaftpflichtversicherung bietet Ihnen rechtlichen und finanziellen Schutz in zahlreichen Situationen und ist für jeden Pferdebesitzer unverzichtbar. Die wichtigsten Infos rund um die Notwendigkeit einer Pferdehalter-­Haftpflicht­versicherung:
Schutz bei Personen- und Sachschäden Pferde können unvorhersehbare Schäden verursachen – ob beim Ausritt oder auf der Koppel. Die Pferdehalterhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schäden.
Reitbeteiligungen mitversichert Viele Pferdebesitzer teilen sich eine Reitbeteiligung. In unserer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist die Haftung dieser Personen direkt mitversichert​.
Fohlenschutz inklusive Der Versicherungsschutz umfasst auch Fohlen bis zum dritten Lebensjahr, sodass junge Pferde ohne zusätzlichen Aufwand mit abgesichert sind.

Pferdehalter-Haftpflicht –
Sicherheit für Sie und Ihr Pferd

Aus gesetzlicher Sicht müssen Pferdehalter nicht zwingend eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Allerdings haftet jeder Tierhalter mit seinem gesamten Vermögen, falls das Pferd einen Dritten schädigt. Der Halter haftet laut Gesetz auch dann, wenn der Schaden ohne sein Beisein und ohne sein Verschulden geschehen ist. Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist ein Muss für alle Halter von Reit- und Zugtieren. Dazu gehören Pferde, Ponys oder Esel. Bietet optimale Sicherheit bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Prüft, ob Sie zum Ersatz eines Schadens verpflichtet sind. Zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen. Wehrt unberechtigte Ersatzansprüche ab. (auch vor Gericht) Jetzt beraten lassen

Pferde-Haftpflicht: Umfassender Schutz für Ross und Reiter

Pferdehalter-Haftpflichtversicherung – Das Wichtigste im Überblick

Ein Pferd zu halten, ist mit viel Freude, aber auch Risiken verbunden. Wenn Ihr Pferd z. B. ein anderes Pferd verletzt oder einen Verkehrsunfall verursacht, sind Sie dafür verantwortlich. Sie haften in voller Höhe und mit Ihrem gesamten privaten Vermögen. Wenn etwas passiert, ist unsere Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für Sie da.

Leistungen der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Gesetzliche Haftpflicht des Halters und des Tierhüters  Mitversicherung von Fremdreitern und Reitbeteiligungen  Reiten mit gebissloser Zäumung und alternativer Zäumung  Reiten ohne Sattel  Flurschäden  Weiderisiko  Teilnahme an Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen  Haftpflichtansprüche fremder Reiter, sogenanntes Fremdreiterrisiko, jedoch keine Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft  Schäden durch Kutschfahrten (nur private Zwecke)  Ungewollter Deckakt Fohlen sind bis zu 3 Jahre mitversichert Mietsachschäden z.B. an Pferdeboxen, Paddocks und Stallungen Schäden an Transportanhängern, Kutschen und Schlitten Versicherungssummen von 15 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Pferdehalter-­Haftpflicht­versicherung – ­Schadenbeispiele

Pferd beschädigt Auto

Ein Pferd tritt aus und beschädigt ein parkendes Auto. Die Kosten für Reparaturmaßnahmen müssen von dem Halter erstattet werden. Über die Haftpflichtversicherung für Pferde sind entstehende Kosten gedeckt. 

Pferd verursacht Verkehrsunfall

Das Pferd durchbricht den Weidezaun und verursacht einen Verkehrsunfall. Blechschäden, Behandlungskosten der Insassen, Schmerzensgeld und Langzeitfolgen werden von der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung gedeckt.

Pferd tritt Zaun kaputt

Durch einen Tritt beschädigt das Pferd die Einzäunung des Reitplatzes. Die für den Hofeigentümer entstehenden Kosten werden übernommen.

Sicher im Sattel mit der ­Pferdehalterhaftpflicht

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Wenn die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung zusammen mit der Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, so sind alle Personen mitversichert, die auch in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert sind. 
Jetzt beraten lassen

Downloads zur Pferdehalter-­Haftpflicht­versicherung

Pferdehalter-Haftpflichtversicherung: Produktinformationsblatt (PDF, 126 KB)

FAQ zur Pferdehalter-­Haftpflicht­versicherung

Besteht Versicherungsschutz für Fremdreiter und Reitbeteiligung aus der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung?
Sowohl als Fremdreiter als auch im Rahmen einer Reitbeteiligung ist der Reiter über die Pferdehalterhaftpflicht abgesichert. Es braucht daher keine eigenständige Versicherung für eine Reitbeteiligung oder eine Fremdreiterversicherung. Als Fremdreiter gilt jeder, der ein Pferd gelegentlich reitet. Bei einer Reitbeteiligung geht man von einer regelmäßigen Nutzung aus. Das bedeutet eine Reitbeteiligung liegt dann vor, wenn der Reitbeteiligte das Pferd vom Pferdehalter in einem gewissen Umfang zur Verfügung gestellt bekommt. Als Gegenleistung pflegt und bewegt der Reitbeteiligte das Pferd zu vereinbarten Zeiten und entrichtet im Regelfall einen monatlichen Beitrag an den Pferdehalter. Der Reitbeteiligte hat lediglich ein Nutzungsrecht für das Pferd.
Ist eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung Pflicht?
In Deutschland ist die Pferdehaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Die Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Risiken, die durch Ihr Pferd entstehen können.
Wie hoch sollte die Deckungssumme einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sein?
Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, um im Ernstfall größere Schäden abdecken zu können. Eine Summe von mindestens 5 bis 10 Millionen Euro wird empfohlen, um auch bei schweren Unfällen abgesichert zu sein. Bei der Lippischen liegt die Deckungssumme mit 15 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen-,  Sach- oder Vermögensschäden sogar deutlich darüber.

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