Wer braucht eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?
Jede Privatperson, die bauen möchte. Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück und im Bereich des noch nicht fertig gestellten Hauses verantwortlich. Dabei ist es Ihre Pflicht als Bauherr, sowohl die Sicherung der Baustelle als auch die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften und die Auswahl geeigneter Handwerker und Dienstleister sicherzustellen. Die Beauftragung eines Architekten, eines Bauunternehmens oder von sonstigen Handwerkern entbindet Sie nicht von Ihrer Haftung.
Was deckt die Bauherrenhaftpflicht ab?
Per Gesetz hat jeder Bauherr auferlegte Pflichten: die Verkehrssicherungs-Pflicht für Baustelle und Zufahrt, Überwachungspflicht der Baustelle sowie Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker. Wird eine dieser auferlegten Bauherren-Pflichten nicht eingehalten und es entsteht einem Dritten ein Schaden (Personen-, Sach- und Vermögensschaden), dann greift unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung (Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche). Außer, es handelt sich um Vorsatz.
Die Haftung als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das Gebäude. Zum Beispiel, wenn ein Passant auf dem Gehweg vor dem Baugrundstück stürzt und sich schwer verletzt, da bei Glatteis nicht gestreut wurde.
Schäden aus Ihrem Bauvorhaben. Zum Beispiel, wenn ein Kind in eine nicht ordnungs-gemäß gesicherte Baugrube fällt und sich dabei verletzt.
Bauen mit eigener Leistung (Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe bei der Bauausführung) bis zu einem Wert von 50.000 EUR.
Nutzung selbst fahrender Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen. Versichert ist das Risiko durch die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe in Behältnissen bis 250 l beziehungsweise kg Fassungsvermögen (Kleingebinde), wenn das Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Kleingebinde 2.500 l beziehungsweise kg nicht übersteigt.
Ist die Bauherrenhaftpflicht in der Privathaftpflicht enthalten?
Unsere Privat-Haftpflichtversicherung deckt Bauvorhaben wie An-, Um- und Neubauten ab. Je nach abgeschlossener Produktvariante sind verschiedene Summenbegrenzungen zu beachten. Werden diese Summen überschritten, benötigen Sie unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung. Wir beraten Sie gerne persönlich.
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Was gehört zur Bausumme?
Die Bausumme stellt die Gesamtbausumme einschließlich des Wertes der Eigenleistung und der Nachbarschaftshilfe dar.
Dazu zählen:
die Kosten für das Ausheben von Grund und Boden (Grabearbeiten) einschließlich der Herstellung der Hausanschlüsse
die tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung, zum Beispiel Rohbauarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Fliesen- und Plattenlegearbeiten, Tischler-, Schlosser-, Glaser- und Elektroarbeiten; nicht zu berücksichtigen sind Malerarbeiten, da sie nicht der Herstellung des Gebäudes selbst, sondern der Herstellung der Bewohnbarkeit dienen
die Kosten der Außenanlagen (z.B. Wege, Mauern, Zäune)
die Aufwendungen für das Einbauen von Maschinen (nicht aber die Kosten der Maschinen selbst)
die Baunebenkosten (zum Beispiel Architekten- und sonstige Planungskosten, Kosten für Behördenleistungen, jedoch keine Finanzierungskosten)
Wie hoch fallen bei der Bauherrenhaftpflicht die Kosten aus?
Es lässt sich pauschal nicht sagen, wie hoch die Kosten ausfallen – diese richten sich unter anderem nach der Bausumme. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin und wir ermitteln die Höhe der Bauversicherung.
Bauherrenhaftpflicht – wann abschließen?
Da Sie als Bauherr bereits bei unbebauten Grundstücken in der Haftung stehen, empfiehlt es sich, die Baustellenversicherung noch vor Beginn der Bauphase abzuschließen.
Greift die Bauherrenhaftpflicht bei Abriss oder Sanierung?
Abhängig von der Bausumme sind Sanierung, Renovierung und Abriss bereits über die Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei höheren Summen empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht.