Was muss ich bei einem Neubau oder Hauskauf beachten?
Ein Neubau in überschwemmungsgefährdeten Gebieten birgt große Risiken. Er kann zu schweren Sachschäden führen und sollte daher vermieden werden.
Beabsichtigen Sie, ein Haus oder Baugrundstück zu kaufen? Informieren Sie sich vorab bei der Kommune bzw. der zuständigen Wasserbehörde über kritische Hochwassermarken und zu erwartende Grundwasserstände. Ob das Grundstück gefährdet ist, kann Ihr Wohngebäudeversicherer anhand des Zonierungssystems für Rückstau, Überschwemmung und Starkregen (ZÜRS) ermitteln. Hochwassergefahrenkarten finden Sie unter: www.flussgebiete.nrw.de.
Bei erkennbaren Gefahren ist eine genaue Analyse des Grundstücks und der zu schützenden Einrichtungen zu empfehlen. Ein angepasstes Bauen und Nutzen wird nur empfohlen, wenn es vor einem Hochwasser mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von über 100 Jahren (HQ100) zu schützen ist.
Nicht nur ein naher Fluss, sondern auch die Lage Ihrer Immobilie, beispielsweise in einer Senke, ist entscheidend.
Wie kann ich mein Gebäude vor Überschwemmung schützen?
Ist Ihr zukünftiges Gebäude überschwemmungsgefährdet, sollten Sie die komplette Haustechnik oberhalb des Hochwassergefahrenbereichs planen und möglichst auf hochwertig ausgebaute Wohn- und Nutzräume im Keller-/Souterrainbereich verzichten.
Schützen Sie Kelleröffnungen durch Ummauerung der Lichtschächte oder mobile Dichtungssysteme.
Achten Sie darauf, dass im Keller nur druckwasserdichte Lichtschächte verwendet werden und ein fachgerechter Einbau erfolgt.
Rohrdurchgänge von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen sind durch einen Fachmann fachgerecht abzudichten.
Ein regelmäßiger Gebäudeunterhalt mit Spülen der Kanalisations- und Sickerleitungen sowie Reinigen der Schlammsammler, Bodenabläufe und Abflussrinnen hat sich bewährt.
In den unteren Ebenen sollten Sie keine wassergefährdeten Stoffe, wie Lacke, Lösungsmittel, Benzin oder Heizöl, lagern.
Welche Vorsorgemaßnahmen muss ich treffen?
Bewahren Sie wichtige Dokumente (z. B. Geburtsurkunden, Versicherungsunterlagen, Kaufverträge) an einem sicheren Ort auf.
Für den Fall einer Überschwemmung sind mobile Schutzmaßnahmen (z. B. Pumpen, Sandsäcke und Dammbalken) vorzuhalten und deren Einsatz ist zu üben.
Bewährt hat sich ein Notfallplan mit einer Liste der wichtigsten Telefon-nummern von Rettungsdiensten und Angehörigen.
Zur Grundausstattung im Katastrophenfall gehören batteriebetriebene Geräte wie Radio, Taschenlampen und Mobiltelefone sowie Medikamente, Wasser und Lebensmittel.
Dazu gehört auch eine Ausrüstung im Wasser, wie Gummistiefel, Wathose, Tauchpumpe mit Schlauch, Abdeckfolie usw.
Was muss ich im Notfall tun?
Informieren und evakuieren Sie gefährdete Personen!
Schalten Sie elektrische Anlagen und Geräte in bedrohten Räumen ab!
Notfallsituationen lassen sich in Nachbarschaftshilfe besser bewältigen!
Sichern Sie Wertgegenstände und wichtige Dokumente!
Fahren Sie Ihr Auto aus der Gefahrenzone!
Umweltschutz: So sichern Sie Ihren Heizöltank
Heizöltanks können bei einer Überschwemmung gravierende Sach- und Umweltschäden verursachen. Die Lagerung wassergefährdender Stoffe unterliegt deshalb in Überschwemmungsgebieten besonderen gesetzlichen Anforderungen. Dringt Wasser in ein Gebäude ein und sind die Heizöllagerbehälter nicht entsprechend gesichert, können sie aufschwimmen und umkippen und Rohrleitungen können abreißen. Schlimmstenfalls werden die Behälter durch den Wasserdruck undicht oder gar zerstört.
Grundsätzlich ist auf eine Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten so weit wie möglich zu verzichten, da eine Sicherung des Heizöltanks für einen Hochwasserfall sehr aufwendig und teuer ist.
Empfohlene Sicherungsmaßnahmen
Ist eine Umstellung auf andere Energieträger nicht möglich, ist der Tank mit allen Anschlüssen und Öffnungen so zu sichern, dass von außen kein Wasser eindringen kann. Spezielle Verankerungen am Boden sowie an Decken und Wänden verhindern ein Aufschwimmen des Tanks im Überschwemmungsfall.
Mit baulichen Maßnahmen ist dafür zu sorgen, dass kein Wasser in den Aufstellraum gelangen kann. Dazu sind sämtliche Lichtschächte zu schützen und die Durchdringungen der Leitungen abzudichten.
Alle offenen Anschlüsse müssen oberhalb des maximal möglichen Wasserstandes enden und sind gegen Beschädigung durch Treibgut zu sichern.