Versicherbare Sachen in der gewerblichen Glasversicherung
Mehrscheiben-Isolier- oder Normalglas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen sowie Glasbausteine, Profilbaugläser und Kunststoffscheiben
Alle Glasscheiben von Schränken, Vitrinen und Bildern, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Kunststoffscheiben, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
Versicherbare Gefahren in der gewerblichen Glasversicherung
Die Glasversicherung ergänzt die Leistungen einer bestehenden Inhalt- oder Gebäudeversicherung, denn Glasbruch entsteht nicht nur durch z.B. Feuer, Sturm und Hagel. Die Glasversicherung leistet vielmehr bereits bei Glasbruch in den alltäglichen Situationen und stellt eine Allgefahrendeckung dar.
Wenn zum Beispiel, Ihre gläserne Verbindungstür bei versehentlich starkem Zuschlagen zu Bruch geht, wenn ein Stein gegen eine Fensterscheibe geschleudert wird, ein Fußball im Fenster statt im Tor landet oder wenn eine unachtsame Bewegung beim Reinigen Ihrer Glastheke zum Glasschaden führt.