
land- und forstwirtschaftliche Haftpflichtversicherung
Warum brauchen Sie eine land- und forstwirtschaftliche Haftpflichtversicherung?
Die wichtigsten Informationen zur land- und forstwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung
für selbstgenutzte Objekte
für vermietete/verpachtete Teile des Betriebsgrundstückes (bis 100.000 Euro Pachtwert)
Ferien auf dem Bauernhof
zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen, Dam-, Rot- und Schwarzwild
Weidetieren (sofern vereinbart)
Geflügel in nicht-gewerblicher Massenhaltung
Kälbern und Schweinen in nicht-gewerblichen Mast- und Zuchtanlagen
Hunden (sofern vereinbart)
Zugtieren für Kutsch- und Planwagenfahrten (sofern vereinbart)
Reittieren sowie Pensionstieren (sofern vereinbart)
nur auf nichtöffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz
Kfz mit nicht mehr als 20 km/h
selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h
Besitz und Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Zugmaschinen, Geräten und Maschinen zur Lohnarbeit in einem gewerblichen Nebenbetrieb (Feld- und Forstarbeit, Winterdienst, Landschaftspflege)
bei Geschäftsreisen
an Gebäuden und/oder Räumen
für Mietsachschäden, Schäden durch Leitungswasser, Abwässer, Brand und Explosion (bis zur Höhe der Versicherungssumme)
Selbstbeteiligung: 10 %, mindestens 100 Euro,
max. 2.500 Euro