Der Landwirt liefert Getreide an die Genossenschaft und sichert im Rahmen seines Abnahmevertrages zu, dass das Getreide frei von Schädlingen ist. Die Genossenschaft stellt später einen Befall mit Kornkäfern fest.
Beim Milchhof wird festgestellt, dass die angelieferte Milch insgesamt nicht verarbeitet werden kann, da sie mit hemmstoffbelasteter Milch eines Lieferbetriebes vermischt worden ist.
Der Landwirt liefert Kartoffeln an eine Firma, die daraus u.a. Kartoffelsalat herstellt. Während der Produktion wird festgestellt, dass sich Glassplitter in den Kartoffeln befinden. In der Lagerhalle des Landwirts sind beim Verladen der Kartoffeln Deckenlampen beschädigt worden. Die bereits fertiggestellten Chargen sind unverkäuflich.
Das vom Landwirt an den Mühlenbetrieb gelieferte Getreide wird dort gemahlen. Anschließend wird festgestellt, dass das Mehl Verunreinigungen aufweist, die nachweislich die Landwirtschaft zu vertreten hat.
In allen geschilderten Fällen entstehen dem Abnehmer Vermögensschäden in Form von Vernichtungs- und Entsorgungskosten, Mindererlösen, vergeblich aufgewandten Kosten für sonstige Zutaten oder Waren und Produktionskosten, für die im Rahmen der Betriebs-Haftpflicht-Versicherung kein Versicherungsschutz besteht.
Jeder Landwirt sollte darum eine erweiterte Produkt-Haftpflicht-Versicherung abschließen, die gegen einen verhältnismäßig geringen Beitragszuschlag in die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung integriert werden kann.