Berater finden Fuhrparkversicherung Flottenversicherung Betriebs- und Berufshaftpflicht Produkthaftpflicht Managerhaftpflicht Bauherrenhaftpflicht Vermögensschadenhaftpflicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Bürgschaftsversicherung Umwelthaftung Gebäudeversicherung Glasversicherung Inventar und Betriebseinrichtung Technische Risiken Betriebsunterbrechung FirmenRente Gruppenunfallversicherung Betriebliche Krankenversicherung Firmen-Rechtsschutz Landwirte-Rechtsschutz Vermieter-Rechtsschutz Feuer-Ertragsausfallversicherung Gebäude und Inventarversicherung Haftpflichtversicherung Dynamische Inventarversicherung erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung CyberSchutz Kontakt Bürgschaftsportal Privatkunden Firmenkunden
Kontakt Suche
in junger Mann und eine junge Frau stehen auf einer Wiese, im Hintergrund sind braune Kühe zu sehen, bei de schauen auf ein Tablet-PC.

Erweiterte ­Produkt-­Haftpflichtversicherung

Warum brauchen Sie eine Erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung?

Nahezu jeder Landwirt kann in die Situation geraten, für die von ihm in Verkehr gebrachten, fehlerhaften Produkte auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Für einen Teil des Risikos besteht Versicherungsschutz im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebs-Haftpflicht-Versicherung. Kein Versicherungsschutz besteht hier für Vermögensschäden.

Schadenbeispiele

Der Landwirt liefert Getreide an die Genossenschaft und sichert im Rahmen seines Abnahmevertrages zu, dass das Getreide frei von Schädlingen ist. Die Genossenschaft stellt später einen Befall mit Kornkäfern fest. Beim Milchhof wird festgestellt, dass die angelieferte Milch insgesamt nicht verarbeitet werden kann, da sie mit hemmstoffbelasteter Milch eines Lieferbetriebes vermischt worden ist. Der Landwirt liefert Kartoffeln an eine Firma, die daraus u.a. Kartoffelsalat herstellt. Während der Produktion wird festgestellt, dass sich Glassplitter in den Kartoffeln befinden. In der Lagerhalle des Landwirts sind beim Verladen der Kartoffeln Deckenlampen beschädigt worden. Die bereits fertiggestellten Chargen sind unverkäuflich. Das vom Landwirt an den Mühlenbetrieb gelieferte Getreide wird dort gemahlen. Anschließend wird festgestellt, dass das Mehl Verunreinigungen aufweist, die nachweislich die Landwirtschaft zu vertreten hat. In allen geschilderten Fällen entstehen dem Abnehmer Vermögensschäden in Form von Vernichtungs- und Entsorgungskosten, Mindererlösen, vergeblich aufgewandten Kosten für sonstige Zutaten oder Waren und Produktionskosten, für die im Rahmen der Betriebs-Haftpflicht-Versicherung kein Versicherungsschutz besteht. Jeder Landwirt sollte darum eine erweiterte Produkt-Haftpflicht-Versicherung abschließen, die gegen einen verhältnismäßig geringen Beitragszuschlag in die Betriebs-Haftpflicht-Versicherung integriert werden kann.

Produkte & Highlights

Wohngebäudeversicherung Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Autoversicherung

Konzern & Karriere

Karriere Presse Konzern

Service & Kontakt

Kontakt Alle Services Berater finden Agentur-WalletCard
Impressum Datenschutz Privatsphäre-Einstellungen
Kontakt Beratung