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Eine Frau sitz in einem Büro und telefoniert mit einem Handy, sie lächelt in die Kamera.

Vermögensschaden-­Haftpflichtversicherung

Wenn Vermögen Schaden nimmt.

Warum benötigen Sie eine Vermögens­schaden-­Haftpflichtversicherung?

Einige berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten bergen ein besonderes Risiko, Vermögensschäden zu verursachen und dafür von Dritten in Anspruch genommen zu werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Beratungen, Begutachtungen oder sonstige Dienstleistungen mit regelmäßig unmittelbarem Bezug zu fremdem Vermögen (z.B. Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes, Steuerberaters, Unternehmensberaters, Gutachters, Anlageberaters, Hausverwalters, Immobilienmaklers, Versicherungsvermittlers).

Die wichtigsten Informationen zur Vermögens­schaden-­Haftpflichtversicherung

Gegenstand und Leistungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht für den Fall,  dass der Versicherungsnehmer wegen eines bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit - von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat – begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Versicherungsfall ist der (schadenursächliche) Verstoß, nicht das Schadenereignis oder die Inanspruchnahme. Als (echte) Vermögenschäden im o.g. Sinne gelten nur Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Typisch für die Haftpflichtversicherung beinhaltet die Leistungspflicht des Versicherers folgendes: Prüfung der Haftpflichtfrage Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen Bei gewissen Risikoarten (z.B. Vereine, Stiftungen, Verbände) wird auch Versicherungsschutz für Eigenschäden geboten.
Versicherte Sachverhalte/Beispiele
Beispiele: unrichtige Rechtsauskunft unrichtige Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels Frist- und Terminversäumnisse Verjährenlassen von Forderungen Doppelbuchungen oder Fehlüberweisungen Falschberatung in Steuerangelegenheiten unrichtiges Gutachten unrichtige Beratung zu Unternehmensprozessen, Personalmanagement, Kostenplanung etc. mangelhafte Aufklärung beim Immobilienkauf Fehlinvestitionen für verwaltete Immobilien unterlassene oder mangelhafte Kontrolle des Hausverwalters durch Verwaltungsbeirat einer WEG fehlerhafte Spendenquittung (nur privatrechtliche Ansprüche)
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig für folgende Berufsgruppen
Beispiele: Ärzte Architekten Finanzberater Ingenieure Journalisten Künstler Lehrer Notare Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater Wirtschaftsprüfer

Produkte & Highlights

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