Allgemeine Informationen zur Umweltschadenversicherung
Die Umweltversicherung umfasst die Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkungen (sog. Umwelthaftpflichtversicherung) sowie die Sanierungspflichten nach dem Umweltschadensgesetz (sog. Umweltschadensversicherung).
Bestimmte Risiken, wie z.B. Umweltrisiken aus Ihren Produkten, sind regelmäßig Bestandteil der sog. Umwelt-Basisversicherung im Rahmen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Bei anderen Risiken – z.B. bei der Lagerung von umweltgefährlichen Stoffen in größeren Mengen- muss die Umweltversicherung als separater Vertrag zusätzlich zur Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden.
Als Inhaber bestimmter Anlagen sind Sie nach dem Gesetz zum Schadenersatz auch ohne Verschulden verpflichtet, wenn durch Umweltwirkungen ihrer Anlagen andere zu Schaden kommen. Ein Haftpflichtschaden bedeutet für Sie einen Vermögensverlust und kann sogar existenzbedrohend sein. Sie möchten sich und Ihren Betrieb daher vor den finanziellen Folgen schützen.
Was ist in der Umweltschadenversicherung versichert?
Versichert sind:
Personen- und Sachschäden, die durch Umwelteinwirkungen des Betriebs der versicherten Risiken verursacht wurden
Sanierungspflichten nach dem „Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden“
Was ist in der Umweltschadenversicherung nicht versichert?
Nicht versichert sind u. a.:
Vorsätzlich begangene Handlungen
Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen
Schäden durch private Tätigkeiten
Schäden durch die bestimmungsgemäße Verwendung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz- und Düngemitteln
Was leistet die Umweltschadenversicherung?
Prüfung der Haftpflichtfrage bzw. der Sanierungspflicht
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen bzw. Kosten für Sanierungen