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Ein Mann steht in einem Büro vor einer Glasfassade und hält ein Tablet in der Hand.

D&O-Versicherung

Wenn Sie haften, zahlen wir.

Warum benötigen Sie als Manager ­ eine Haftpflicht­versicherung?

Die Tätigkeit als Leiter eines Unternehmens bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung. Es gilt diverse rechtliche Pflichten zu beachten. Im Falle von Schäden aufgrund der Verletzung Ihrer Pflichten - sei es im Rahmen der Leitungs- oder Kontrollfunktion - droht die persönliche Haftung mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Die wichtigsten Informationen zur D&O-Versicherung

Versicherungsnehmer und versicherter Personenkreis
Versicherungsnehmer und somit auch Beitragsschuldner ist zwar das Unternehmen, Versicherungsschutz wird jedoch allein dem Kreis der versicherten Personen, den Mitgliedern von Leitungs- und Kontrollorganen (z.B. Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung und/ oder Aufsichtsrat) sowie teilweise auch leitenden Angestellten, gewährt. Als Versicherungsnehmer kommen neben als Kapitalgesellschaften organisierten Unternehmen (insbesondere AG und GmbH) auch Genossenschaften, Vereine und Stiftungen in Betracht.
Leistungen
Die D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung und keine Kasko- oder Eigenschadenversicherung. Gegenstand der Versicherung ist daher die Gewährung von Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer bei Ausübung der Tätigkeit für den Versicherungsnehmer oder für ein mitversichertes Tochterunternehmen begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden von Dritten oder vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen wird. Wie bei jeder Haftpflichtversicherung beinhaltet die Leistungspflicht des Versicherers bei Vorliegen eines Versicherungsfalls folgendes: Prüfung der Haftpflichtfrage Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen
Beispiele
Beschaffung: Erwerb einer ungeeigneten EDV-Anlage Auswahl eines insolventen Lieferanten, dessen mangelnde Leistungsfähigkeit absehbar war Produktion: Unterlassene oder unzureichende Marktanalysen Entscheidung für eine ungeeignete Produktionsanlage Aufbau überhöhter Produktionskapazitäten Absatz: Warenverkauf auf Kredit an Unternehmen mit unzureichender Bonität Verluste durch fehlerhafte Angebotskalkulation Lückenhafte Rückrufaktion Werbeaktion verstößt gegen Wettbewerbsrecht Finanz- und Rechnungswesen: Fehlerhafte Kredit- und Finanzierungspolitik Verjährung von Forderungen Fehlerhafte Rechnungsprüfung Planung und Organisation: Firmenakquisition zu ungünstigen Konditionen Outsourcing führt zu steuerlicher Mehrbelastung Personalwesen: Formfehler bei Kündigungen Fehlende oder unzureichende Kontrollsysteme ermöglichen Veruntreuungen durch Mitarbeiter oder Dritte  

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