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Zwei Männer stehen in einem Büro, einer hält ein Tablet in der Hand, beide unterhalten sich.

Gruppen-­Unfallversicherung

Schutz vor einem Unfall für Mitarbeiter und Sie.

Warum benötigen Sie eine Gruppen-Unfallversicherung?

Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung stellt eine Ergänzung bestehender sozialer Absicherungsformen dar.
Eine Absicherung Ihrer Mitarbeiter über die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung hinaus macht Ihr Unternehmen als Arbeitgeber nicht nur besonders attraktiv, sondern kann Ihnen auch steuerliche Vorteile bringen.

Die wichtigsten Informationen zur Gruppen-­Unfallversicherung

Vorteile der Gruppen-Unfallversicherung
In der Gruppen-Unfallversicherung können Sie sich und Ihre Mitarbeiter privat unfallversichern. Und haben auf Wunsch rund um die Uhr Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – weltweit. Sie als Arbeitgeber drücken mit dieser für Ihre Mitarbeiter kostenlosen Absicherung soziale Verantwortung aus. Ihre Mitarbeiter fühlen sich durch Ihr „Geschenk“ gut versorgt. Die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung sind Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Sie erhalten ein umfassendes und auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.
Leistungen der Gruppen-Unfallversicherung
Kapitalauszahlung bei dauernder körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung Kapitalzahlung bei Tod Tagegeld bei stationären Krankenhausaufenthalten Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen Kostenübernahme bei Bergungen Infektionen durch Zeckenstiche
Steuerliche Behandlung der Gruppen-Unfallversicherung
Die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung für die Arbeitnehmer sind Betriebsausgaben. Die Steuerpflicht für die Leistungen ist abhängig vom Anspruchsberechtigten und von der vereinbarten Verwendung. So ist z.B. bei Direktanspruch des Versicherten die Versicherungsleistung einkommensteuerfrei. In diesem Fall unterliegen die gesamten aufgewendeten Beiträge der Lohnsteuer, die jedoch bis zu bestimmten Grenzen mit einem günstigen Steuersatz pauschal abgegolten werden können. Erhält der Versicherte aber die Leistungen ohne vorher vereinbarten Direktanspruch, sind diese ebenfalls steuerfrei und die Beiträge erst im Leistungsfall maximal bis zur Höhe der erhaltenen Leistungen zu versteuern. Vor Vertragsabschluss ist es sinnvoll, die für das Unternehmen steuerlich günstigste Gestaltung des Versicherungsvertrags zu ermitteln. Die unterstützende Beurteilung eines Steuerberaters ist hier hilfreich und wird empfohlen.

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