Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als zusätzliche betriebliche Leistung bietet. Hierbei schließt der Arbeitgeber mit einem privaten Krankenversicherer einen Versicherungsvertrag (Gruppenvertrag) für seine Belegschaft ab. Der Arbeitgeber finanziert die Versicherung und zahlt die Beiträge.
Wie sieht die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberbeiträgen zu einer bKV aus?
Die Arbeitgeberbeiträge für eine bKV stellen derzeit einen Sachbezug dar und sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Für den Arbeitgeber stellen die betrieblich veranlassten Beiträge zur bKV sowie eine ggf. übernommene Pauschalsteuer und übernommene Sozialversicherungsbeiträge Betriebsausgaben dar, die steuerlich abzugsfähig sind.
Wie lange bin ich als Arbeitgeber an die Sozialleistung der bKV gebunden?
Grundsätzlich haben Sie als Arbeitgeber gemäß der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen die Möglichkeit, die betriebliche Krankenversicherung innerhalb der entsprechenden Fristen zu kündigen.
Inwieweit die durch die bKV entstandene Zusage an die Mitarbeiter zurückgenommen werden kann, hängt unter anderem von der Art und Weise der innerbetrieblichen Umsetzung ab. Gern beraten wir Sie hierzu im Detail in einem Gespräch. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch.
Was ist zu beachten, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird?
Ihr neuer unbefristet angestellter Arbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten ab Beschäftigungsbeginn, beziehungsweise nach Ablauf der Probezeit, in der betrieblichen Krankenversicherung angemeldet werden.
Können meine Mitarbeiter auch ihre Familienmitglieder mitversichern?
Familienangehörige können gegen eigenen Beitrag ebenfalls von dem bKV-Leistungsspektrum profitieren und sich zu günstigen Konditionen, gegebenenfalls auch ohne Gesundheitsprüfung, ihren individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. Ist jedoch eine Gesundheitsprüfung erforderlich hängt die Mitversicherung vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung ab.
Zur Familie zählen der Ehepartner oder der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft sowie Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Was ist, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht?
Mitarbeiter, die aufgrund des Renteneintritts Ihr Unternehmen verlassen, können den Versicherungsschutz zu bKV-Konditionen fortführen. Der vorherige Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Krankenversicherung muss dann vom Mitarbeiter übernommen werden.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen wechselt?
Falls einer Ihrer Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, kann er sich innerhalb von zwei Monaten dafür entscheiden, die betriebliche Krankenversicherung zu Einzelvertragskonditionen fortzuführen. Fortan trägt er die Kosten seiner Absicherung selbst und erhält den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung.