100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
Sie erhalten 100 % Ihrer vereinbarten Rente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit und müssen keine Beiträge mehr für Ihren Vertrag zahlen.
Dauer der Rentenzahlung
Die Rente wird so lange gezahlt, wie Sie es mit uns vereinbart haben, längstens bis zum 67. Lebensjahr.
Keine Wartezeit
Versicherungsschutz besteht von Anfang an und weltweit.
Überschussbeteiligung
Die Rente erhöht sich Jahr für Jahr durch Ihre Beteiligung an den Überschüssen
Berufswechsel möglich
Ihren Beruf können Sie jederzeit wechseln, ohne uns darüber zu informieren. Es erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung.
Keine Verweisung auf andere Tätigkeiten
Wir leisten auch, wenn Sie eine andere Tätigkeit als Ihren eigentlichen Beruf ausüben könnten. Denn wenn Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können, sollen Sie es in einem anderen Beruf auch nicht müssen.
Einmalige Anfangshilfe
Beim erstmaligen Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlen wir eine einmalige Anfangshilfe von bis zu 9 Monatsrenten.
Wiedereingliederungshilfe
Die Rückkehr ins Berufsleben erleichtern wir Ihnen mit einer Wiedereingliederungshilfe von 6 Monatsrenten, wenn die Berufsunfähigkeit mindestens 2 Jahre gedauert hat