Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz

Betriebsbedingte Kündigungen, Arbeitsunfälle oder Ärger mit den Behörden? Mit Ihrem Arbeitgeber-Rechtsschutz können Sie sich als Unternehmer oder Unternehmerin entspannt zurücklehnen.
Übrigens: Bei Abschluss des Arbeitgeber-Rechtsschutzes und eines weiteren Bausteins ist der umfangreiche Privat-Rechtsschutz für Sie, Ihre*n (Ehe-)Partner*in, Ihre mitversicherten Kinder und weitere Familienangehörige bereits enthalten! Servicepaket inklusive: Profitieren Sie von attraktiven Serviceleistungen (RadMobilSchutz, digitale Testamentsgestaltung u. v. m.)! Weitere Informationen finden Sie unter meinrecht.de.

Unser Tipp: Optimal abgesichert sind Sie mit Ihrem Rundum-Schutz für Firmen – inklusive Arbeitgeber-, Verkehrs-, Gewerberaum-und Spezial-Straf-Rechtsschutz.

Beispiele für Ihren Arbeitgeber-Rechtsschutz

Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
  • Die Leistungen einer Mitarbeiterin von Ihnen sind nicht mehr zufriedenstellend. Es kommt wiederholt zu Kundenbeschwerden. Sie kündigen der Mitarbeiterin daher. Diese geht mittels einer Kündigungsschutzklage vor Gericht gegen Sie vor.
  • Das Finanzamt erkennt die Spesenabrechnungen nicht an. Zudem sei die Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer nicht korrekt veranlagt. Sie klagen vor dem Finanzgericht.
  • Gegen Ihr Unternehmen wird eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen festgesetzt. Hiergegen wollen Sie klagen.
  • Wegen einer Unachtsamkeit Ihres Mitarbeiters wird ein anderer Mitarbeiter schwer verletzt. Ihnen wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Dies können Sie nicht hinnehmen.
  • Ihre Mitarbeiterin fällt nach einem unverschuldeten Unfall für fünf Wochen aus. Ihre geleistete Lohnfortzahlung möchten Sie vom Unfallverursacher zurückerstattet bekommen.
  • Die Ordnungsbehörde wirft Ihnen vor, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Sie wehren sich dagegen.
  • Sie sollen unerlaubt ein urheberrechtlich geschütztes Foto auf Ihrer Homepage verwendet haben und werden hierfür abgemahnt. Wir übernehmen Ihre Anwaltskosten bis zu 1.000 €.
  • Über Social-Media-Kanäle werden über Ihren Betrieb rufschädigende Behauptungen verbreitet. Für die Strafanzeige bei der Polizei übernehmen wir Ihre Anwaltskosten.

Versicherte Personen

  • Versicherungsnehmer*in (Inhaber*in bzw. Mitinhaber*in)
  • Mitarbeitende bei ihrer Tätigkeit für Versicherungsnehmer*in 

Was zahlt Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme. Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Ihr Vertrags-Rechtsschutz als Ergänzung

Mit Ihrem Arbeitgeber-Rechtsschutz sind Sie rechtlich bereits gut abgesichert. Aber was ist, wenn es um Ansprüche aus Verträgen im Zusammenhang mit Ihren Büroeinrichtungen bzw. Werkstatträumen geht? Ergänzend zum Arbeitgeber-Rechtsschutz können Sie zwischen dem Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte¹ und dem Firmenvertrags-Rechtsschutz¹ wählen.

Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte schützt Sie vor Streitigkeiten, die nicht Ihr Kerngeschäft betreffen, aber dennoch Auswirkungen auf Ihren Geschäftsbetrieb haben.
Beispiele:
  • Ihr Telefon- und Internetanschluss fällt aus. Sie möchten gegen das Telekommunikationsunternehmen Ihre Ansprüche durchsetzen.
  • Die neu angeschaffte Maschine für Ihre Werkstatt ist defekt, der Händler verweigert jedoch die Rücknahme.
Der Firmenvertrags-Rechtsschutz umfasst den Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte sowie den Firmenvertrags-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Kund*innen, Lieferant*innen und Dienstleistungsunternehmen.
Beispiele:
  • Ihre Lieferantin oder Ihr Lieferant verweigert den Austausch einer neuen, aber defekten Ware.
  • Ihre Kundin oder Ihr Kunde möchte wegen eines angeblichen Mangels eine Rechnung nicht begleichen.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de.
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall: Wir prüfen sofort die Deckungsübernahme und schätzen die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsschutzfalls ein. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.

  • Telefonische Rechtsberatung: Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Rechtsanwält*innen zur Erstberatung.² Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist.

  • Kanzlei-Empfehlung: Gerne empfehlen wir Ihnen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden.

  • Mediation: Vertragen statt streiten: Auf Wunsch vermitteln wir Mediator*innen für eine friedliche Konfliktlösung.

  • Forderungsservice: Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermitteln wir im Rahmen des Arbeitgeber-Rechtsschutzes einen renommierten Forderungsservice.

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.

Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Nur in Kombination mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz möglich. Gilt für die gerichtliche Interessenwahrnehmung.
 Wartezeit: drei Monate.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die
   Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall MEINRECHT

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  • Mediation

Unser Rechtsschutz­versicherer ist die ÖRAG Rechtsschutz­versicherungs-AG

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Website: www.oerag.de

E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073

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